top of page

WIR PLANEN UNSEREN R2-WURF FÜR HERBST/WINTER 2026/2027​​

​

​​​BEIDE ELTERNTIERE HABEN DIE NÖTIGEN GESUNDHEITSERGEBNISSE UND ERFÜLLEN DIE ANFORDERUNGEN

DER AKTUELL GÜLTIGEN ZUCHTORDNUNG DES PINSCHER-SCHNAUZER-KLUB 1895 E.V.

 

UNSERE WELPEN SIND BEI ABGABE MINDESTENS ZWEIMAL VON EINEM ZUCHTWART DES PSK BESUCHT WORDEN,

SIE SIND GECHIPT, ENTWURMT UND HABEN NACH EINER TIERÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNG IHRE ERSTE IMPFUNG ERHALTEN (EU-IMPFPASS) UND SIE ERHALTEN EINE AHNENTAFEL DES PSK 1895 E.V.

​

​

WIR HABEN VOM KREIS KLEVE DIE ORDNUNGSBEHÖRLICHE ERLAUBNIS NACH §11 DES TIERSCHUTZGESETZES

ZUR ZUCHT VON HUNDEN DER RASSE RIESENSCHNAUZER

​

​

BEI FRAGEN ODER WEITEREN INFORMATIONEN ÜBER UNS, UNSERE HUNDE, WELPEN, WURFPLANUNG,...

RUFEN SIE UNS BITTE EINFACH AN ODER SCHREIBEN UNS EINE MAIL

​

​

​

​

​

​

​

 

 

 

 

 

 

 

​

 

 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

 In Nordrhein-Westfalen ist das Halten von “Großen Hunden”, also Hunde die mindestens 20 Kilo wiegen ODER eine Schulterhöhe von 40 cm haben (sog. 20/40 Regelung) nur erlaubt, wenn   bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: 

 - der oder die Halter müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen, diese kann z.B. von Tierärzten, anerkannten Sachverständigen,...erteilt werden

 - um eventuelle Sach-und/oder Personenschäden abzudecken muss für den Hund eine   Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, diese muss über die gesamte Dauer der Haltung       bestehen bleiben (bitte beachten sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen)

 - der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (unsere Welpen sind bei Abgabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet)

 

 Bitte erkundigen sie sich VOR der Anschaffung eines Hundes nach eventuellen Regelungen in ihrer Stadt oder Gemeinde (kann von Bundesland zu Bundesland variieren)

​

logo.png
bottom of page