AM 11.01.2022 KAM IM ZWINGER VON DER BLÜTENSTADT ORSOY DER N2-WURF ZUR WELT, ALLE WELPEN HABEN EIN NEUES ZUHAUSE GEFUNDEN
WIR PLANEN UNSEREN NÄCHSTEN WURF FÜR SOMMER 2023
UNSERE WELPEN SIND BEI ABGABE MINDESTENS ZWEIMAL VON EINEM ZUCHTWART DES PSK BESUCHT WORDEN,
SIE SIND GECHIPT, ENTWURMT , GEIMPFT (EU-IMPFPASS) UND SIE ERHALTEN EINE AHNENTAFEL DES PSK 1895 E.V.
BEI FRAGEN ODER WEITEREN INFORMATIONEN ÜBER UNS, UNSERE HUNDE, WURFPLANUNG,...
RUFEN SIE UNS BITTE EINFACH AN ODER SCHREIBEN EINE MAIL.
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist das Halten von “Großen Hunden”, also Hunde die mindestens 20 Kilo wiegen ODER eine Schulterhöhe von 40 cm haben (sog. 20/40 Regelung) nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- der oder die Halter müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen, diese kann z.B. von Tierärzten, anerkannten Sachverständigen,...erteilt werden
- um eventuelle Sach -und/oder Personenschäden abzudecken muss für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, diese muss über die gesamte Dauer der Haltung bestehen bleiben (bitte beachten sie die gesetzlich vorgeschiebenen Mindestversicherungssummen)
- der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (unsere Welpen sind bei Abgabe mit einem Mikrochip gekeinnzeichnet)
Bitte erkundigen sie sich VOR der Anschaffung eines Hundes nach eventuellen Regelungen in ihrer Stadt oder Gemeinde (kann von Bundesland zu Bundesland variieren)
