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Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

In Nordrhein-Westfalen ist das Halten von “Großen Hunden”, also Hunde die mindestens 20 Kilo wiegen ODER eine Schulterhöhe von 40 cm haben (sog. 20/40 Regelung) nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: 

- der oder die Halter müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen, diese kann z.B. von Tierärzten,     anerkannten Sachverständigen,...erteilt werden

- um eventuelle Sach -und/oder Personenschäden abzudecken muss für den Hund eine   Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, diese muss über die gesamte Dauer der Haltung bestehen   bleiben (bitte beachten sie die gesetzlich vorgeschiebenen Mindestversicherungssummen)

- der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein 

 

Bitte erkundigen sie sich VOR Anschaffung eines Hundes nach eventuellen Regelungen in ihrer Stadt oder Gemeinde (kann von Bundesland zu Bundesland variieren)

 

ABKÜRZUNGEN, WAS BEDEUTET EIGENTLICH...? *

HD, BH/VT, ZZL, HUU N/N,...

VIELE ABBKÜRZUNGENSIND FÜR EINEN ZÜCHTER, AUSSTELLER ODER HUNDESPORTLER SELBSTVERSTÄNDLICH. DIE PSK LANDESGRUPPE RHEINLAND HAT ZUSAMMEN MIT DER ORTSGRUPPE ESSEN EINE LISTE ERSTELLT, IN DER DIE VIELEN ABKÜRZUNGEN ERLÄUTERT WERDEN:

 

  https://www.psk-rheinland.com/files/downloads/Informationen/2022-11-17_Abku__rzungen.pdf

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* FÜR DIE KORREKTHEIT DER INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE VERANTWORTUNG

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