Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist das Halten von “Großen Hunden”, also Hunde die mindestens 20 Kilo wiegen ODER eine Schulterhöhe von 40 cm haben (sog. 20/40 Regelung) nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- der oder die Halter müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen, diese kann z.B. von Tierärzten, anerkannten Sachverständigen,...erteilt werden
- um eventuelle Sach -und/oder Personenschäden abzudecken muss für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, diese muss über die gesamte Dauer der Haltung bestehen bleiben (bitte beachten sie die gesetzlich vorgeschiebenen Mindestversicherungssummen)
- der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
Bitte erkundigen sie sich VOR Anschaffung eines Hundes nach eventuellen Regelungen in ihrer Stadt oder Gemeinde (kann von Bundesland zu Bundesland variieren)
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ABKÜRZUNGEN, WAS BEDEUTET EIGENTLICH...? *
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HD, BH/VT, ZZL, HUU N/N,...
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VIELE ABBKÜRZUNGENSIND FÜR EINEN ZÜCHTER, AUSSTELLER ODER HUNDESPORTLER SELBSTVERSTÄNDLICH. DIE PSK LANDESGRUPPE RHEINLAND HAT ZUSAMMEN MIT DER ORTSGRUPPE ESSEN EINE LISTE ERSTELLT, IN DER DIE VIELEN ABKÜRZUNGEN ERLÄUTERT WERDEN:
https://www.psk-rheinland.com/files/downloads/Informationen/2022-11-17_Abku__rzungen.pdf
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* FÜR DIE KORREKTHEIT DER INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE VERANTWORTUNG
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