top of page

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

In Nordrhein-Westfalen ist das Halten von “Großen Hunden”, also Hunde die mindestens 20 Kilo wiegen ODER eine Schulterhöhe von 40 cm haben (sog. 20/40 Regelung) nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: 

- der oder die Halter müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen, diese kann z.B. von Tierärzten,     anerkannten Sachverständigen,...erteilt werden

- um eventuelle Sach -und/oder Personenschäden abzudecken muss für den Hund eine   Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, diese muss über die gesamte Dauer der Haltung bestehen   bleiben (bitte beachten sie die gesetzlich vorgeschiebenen Mindestversicherungssummen)

- der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein 

 

Bitte erkundigen sie sich VOR Anschaffung eines Hundes nach eventuellen Regelungen in ihrer Stadt oder Gemeinde (kann von Bundesland zu Bundesland variieren)

​

 

ABKÜRZUNGEN, WAS BEDEUTET EIGENTLICH...? *

​

HD, BH/VT, ZZL, HUU N/N,...

​

VIELE ABBKÜRZUNGENSIND FÜR EINEN ZÜCHTER, AUSSTELLER ODER HUNDESPORTLER SELBSTVERSTÄNDLICH. DIE PSK LANDESGRUPPE RHEINLAND HAT ZUSAMMEN MIT DER ORTSGRUPPE ESSEN EINE LISTE ERSTELLT, IN DER DIE VIELEN ABKÜRZUNGEN ERLÄUTERT WERDEN:

 

  https://www.psk-rheinland.com/files/downloads/Informationen/2022-11-17_Abku__rzungen.pdf

​

W

​

* FÜR DIE KORREKTHEIT DER INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE VERANTWORTUNG

​

​

​

​

​

bottom of page